Nebenkosten

Zusatzkosten zur Kaltmiete

Was sind Nebenkosten?

Die Nebenkosten fallen zusätzlich zur Kaltmiete einer Wohnung an. Darin inbegriffen sind unter anderem Kosten für die Wasser-, Strom- und Heizversorgung sowie Kosten für Reinigung, Wartung, diverse Versicherungen und Personal (z.B. Hausmeister, Putzdienst). Nebenkosten sind Kosten, die mit dem Gebrauch der Mietwohnung zusammenhängen, wie Heiz- und Warmwasserkosten. Dazu gehören auch Kosten für den Hauswart, Schneeräumung, Gartenpflege, Gebühren für Kehricht, Wasser und Abwasser, Allgemeinstrom in Treppenhaus und Waschküche, und TV-Gebühren.

Wie viele Nebenkosten sind normal?

Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt 2,17 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 2,88 Euro/qm/Monat betragen.

Wie viele Nebenkosten sind normal?

Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt 2,17 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 2,88 Euro/qm/Monat betragen.

Ist der Strom und das Wasser in den Nebenkosten enthalten?

Die Nebenkosten fallen zusätzlich zur Kaltmiete einer Wohnung an. Darin inbegriffen sind unter anderem Kosten für die Wasser-, Strom- und Heizversorgung sowie Kosten für Reinigung, Wartung, diverse Versicherungen und Personal (z.B. Hausmeister, Putzdienst).

Was ist der Unterschied zwischen Nebenkosten und Betriebskosten?

Als Betriebskosten werden nur jene Gebühren bezeichnet, die laufend entstehen und dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache dienen. Die Nebenkosten hingegen umfassen alle Kosten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit der Immobilie entstehen. Nur die Betriebskosten können auf den Mieter umgelegt werden.

Was darf nicht in den Nebenkosten enthalten sein?

Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.

Die Betriebskostenverordnung listet 17 Betriebskosten

+ Grundsteuer
+ Kosten der Wasserversorgung
+ Kosten der Entwässerung
+ Heizkosten
+ Warmwasserkosten
+ Kosten verbundener Heizungs- und
+ Warmwasserversorgungsanlagen
+ Kosten des Betriebs des Personen- oder
Lastenaufzugs
+ Kosten der Straßenreinigung und
Müllbeseitigung
+ Kosten der Gebäudereinigung und
Ungezieferbekämpfung
+ Kosten der Gartenpflege
+ Kosten der Beleuchtung
+ Kosten der Schornsteinreinigung
+ Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
+ Kosten für den Hauswart
+ Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-
Antennenanlage oder Breitbandverteiler
+ Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die
Wäschepflege
+ Sonstige Nebenkosten