ETV-Protokoll

Gehört zu jeder Eigentümerversammlung

Was darf nicht ins Protokoll?

Das Protokoll gibt nicht die persönlichen Ansichten des Protokollanten, sondern die Ergebnisse der Besprechung wieder. Beschränken Sie sich also ausschließlich auf das, was tatsächlich besprochen wurde. Verzichten Sie auf jegliche Form von Wertung, wie zum Beispiel „schmückende“ Adjektive.

Wie viele Eigentümer müssen das Protokoll unterschreiben?

Das Protokoll einer Eigentümerversammlung muss gemäß § 24 Abs. 6 S. 2 WEG vom Leiter der WEG-Versammlung (z.B. Hausverwalter) und einem Eigentümer unterschrieben werden. Sollte ein Verwaltungsbeirat bestellt worden sein, ist auch von ihm und seinem Stellvertreter eine Unterschrift erforderlich.

Wer kann ein Protokoll ändern?

Kann das Sitzungsprotokoll nachträglich geändert werden? Ist das Protokoll erst mal unterschrieben, ist eine Änderung nicht mehr ohne Weiteres möglich! Dafür bedarf es der Unterschrift aller Unterzeichner. Außerdem müssen Sie in so einem Fall einen gesonderten Vermerk über die Änderung anfertigen.

Wer darf Protokoll schreiben?

Das Protokoll wird von der in der Vereinssatzung genannten Person oder von einer zu Beginn der Versammlung gewählten Person geführt. Wie der Name schon verrät, ist diese Person dafür zuständig, während der Versammlung ausführliche Notizen zu machen, um im Nachgang ein Protokoll zu erstellen.

Wer unterschreibt weg Protokoll?

Zur Erstellung des Protokolls benötigt der Verwalter die Unterschrift eines auf der Versammlung anwesenden Eigentümers und – sofern ein Beirat vorhanden ist – die Unterschrift des Beiratsvorsitzenden oder seines Vertreters, § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG.

Wer schreibt Protokoll bei Eigentümerversammlung?

Bei jeder Eigentümerversammlung muss ein Protokoll erstellt werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Verantwortlich dafür ist in der Regel der Verwalter. Das Protokoll wird von mindestens zwei Personen unterschrieben.