Zertifizierter Verwalter

Ab wann ist man zertifiziert?

Ist ein zertifizierter Verwalter Pflicht?

Nein, es gibt keine Pflicht zur Bestellung eines zertifizierten WEG-Verwalters.

Wer gilt als zertifizierter Verwalter?

Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt (vgl. § 26a Abs. 1 WEG).

Zertifizierter Verwalter – Ab Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer hierauf einen Anspruch. Die Prüfungen zum zertifizierten Verwalter werden von der IHK abgenommen.

Im Zuge der WEG-Reform wurde mit § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG die Vorschrift zum zertifizierten Verwalter eingeführt. Nach dieser können Wohnungseigentümer als Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gemäß § 26a WEG verlangen.

Fristverlängerung

Der Anspruch der Wohnungseigentümer auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters besteht ab dem 1.12.2023. Ursprünglich sollten die Wohnungseigentümer bereits ab 1.12.2022 einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter haben. Die Frist wurde jedoch um ein Jahr verlängert, damit die zuständigen Stellen ausreichend Zeit haben, alle Verwalter, die die Prüfung ablegen wollen, bis zum Stichtag zu prüfen.

Wer ist einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt?

Volljuristen, Immobilienkaufleute, Personen mit Studienabschluss mit immobilienrechtlichem Schwerpunkt und Geprüfte Immobilienfachwirte sind zertifizierten Verwaltern gleichgestellt, § 7 ZertVerwV.

Berufszulassung nach § 34c Gewerbeordnung erteilt

Seit dem 13.07.2020 wurde der Hausverwaltung Zahner aus Hochheim als eine der ersten Hausverwaltungen überhaupt im Main-Taunus-Kreis die Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung- die neue Voraussetzung zur Berufszulassung als Immobilienverwalter– erteilt. Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter ist seit dem 13.07.2020 inkraft getreten.