Wirtschaftsplan

Einnahmen und Ausgaben der Liegenschaft

Was versteht man unter einem Wirtschaftsplan?

Der Wirtschaftsplan beinhaltet eine Aufstellung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben der WEG. Außerdem enthält er Informationen über die Zuführung von Erhaltungsrücklage für das anstehende Wirtschaftsjahr.

Wer erstellt den Wirtschaftsplan?

Der Wirtschaftsplan einer Eigentümergemeinschaft enthält eine Auflistung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das kommende Wirtschaftsjahr der WEG. Das deutsche Wohnungseigentumsgesetz sieht vor, dass der Hausverwalter diesen erstellt.

Ist ein Wirtschaftsplan Pflicht?

Ja, denn der WEG-Wirtschaftsplan ist Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung von Wohneigentumsanlagen. So sieht es das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vor. Der Hausverwalter ist dabei für die jährliche Erstellung verantwortlich, ohne dass er dazu durch die Eigentümer noch explizit aufgefordert werden muss.

Wann muss ein Wirtschaftsplan erstellt werden?

Seit der WEG-Reform zum 1. Dezember 2020 wird von der Eigentümergemeinschaft nicht mehr über den Wirtschaftsplan beschlossen. Die Wohnungseigentümer beschließen nur noch über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den vorgesehenen Rücklagen.

Kann ein Wirtschaftsplan rückwirkend beschlossen werden?

Zwar sollte ein Wirtschaftsplan für das künftige Wirtschaftsjahr grundsätzlich bereits im Vorjahr beschlossen werden. Dennoch ist eine rückwirkende Beschlussfassung möglich.

Ist der Wirtschaftsplan bindend?

Im Wirtschaftsplan wird verbindlich festgelegt, welchen Anteil an den Gesamtkosten der einzelne Wohnungseigentümer für das Wirt- schaftsjahr vorschießen muss.

Wie hoch sollte die Rücklage bei Eigentumswohnungen sein?

Hierbei werden die reinen Herstellungskosten mit 1,5 multipliziert und anschließend durch 80 (Jahre) dividiert. Daraus ergibt sich in der Regel eine Rücklage in Höhe von 65 bis 70 Prozent aller Instandhaltungskosten.