
Immobilienverwaltung
- Was ist eine Immobilien-Verwaltung
- Wer braucht eine Immobilienverwaltung
- Wer beauftragt eine Immobilenverwaltung
- Was sind die technischen Aufgaben des Verwalters?
- Was sind die kaufmännischen Aufgaben des Verwalters?
- Was ist ein Wirtschaftsplan und wozu dient er?
- Was sind die rechtlichen Aufgaben des Verwalters?
- Was sind die organisatorischen Aufgaben des Verwalters?
- Was sind die Verpflichtungen eines Verwalters?
- Welche Pflichten hat der Verwalter einer WEG?
- Welche Aufgaben hat ein Verwalter von Eigentumswohnungen?
- Ist ein Verwalter haftbar?
- Welche Rechte hat der Verwalter?
- Kann eine WEG ohne Verwalter sein?
- Was passiert wenn man keinen Verwalter hat?
- Wer kann der Vertreter eine Verwaltung sein?
- Wen vertritt der Verwalter?
- Was versteht man unter Sondereigentumsverwaltung?
- Was versteht man unter Mietverwaltung
- Was sind die Aufgaben einer Mietverwaltung?
- Ist Miteigentum gleich Teileigentum?
- Was ist eine Immobilien-Verwaltung
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Eine Immobilienverwaltung hat die Aufgaben, die Abrechnungen für Eigentümer WEGs, Mieter zu erstellen. Weiterhin übernimmt die Verwaltung den Eigentümern und WEGs die lästige Aufgabe ab, Handwerker zu finden, Angebote anzufragen, zu beauftragen und bis zur Fertigstellung zu bewachten. Eine weitere Aufgabe ist es, Mietverträge und Hausordnungen zu erstellen. Einer der wichtigsten Aufgaben ist die Kommunikation zwischen den einzelnen Parteien, die mit einer Immobilie zu tun haben, wie z.B. Dienstleister im Handwerk, Energie, Wasserversorgen Arbeitsämter, Sozialämter, Grundbuchämter etc.
- Wer braucht eine Immobilienverwaltung
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Verpflichtend ist eine Verwaltung wenn Sie mindestens 3 Wohnungen in einer WEG haben und der/ein Eigentümer die Aufgaben einer Verwaltung übernehmen möchte.
- Wer beauftragt eine Immobilenverwaltung
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Im Sondereigentum und in der Mietverwaltung beauftragt der Eigentümer der Immobile die Verwaltung. In einer WEG wird die Verwaltung in einer Eigentümerversammlung durch die Eigentümer bestellt.
- Was sind die technischen Aufgaben des Verwalters?
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Überwachung von Objekten, ggf. durch regelmäßige Begehungen
Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche
Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen (z. B. bei Rolltoren, Doppelparker, Heizanlagen, Fahrstuhleinrichtungen, Hebe- und Lüftungsanlagen)
Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
Versicherungsabrechnung durchführen
Einweisung Handwerker und Hausmeister
Schlüsselbestellung
Beauftragen von Sachverständigen
Entwicklung von Nutzungskonzepten - Was sind die kaufmännischen Aufgaben des Verwalters?
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Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen
Abrechnungen, inkl. Rechnungskontrolle und Belegprüfung
Buchführung und Prüfung aller Geldein- und -ausgänge
Inkasso, Liquidationsplanung, Wirtschaftlichkeit, Rechenschaftslegung gegenüber den Eigentümern
Verwaltung und Disponierung des Geldverkehrs, Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen
Hausgeldabrechnung inkl. monatlicher Sollstellung und Mahnwesen bei Zahlungsverzug
Verwaltung von Giro-, Festgeld- und Sparkonten
Veranlassung, bzw. Erstellung von Heizkostenabrechnungen
Errechnung und Anforderung von Sonderumlagen
Regelung von Personalangelegenheiten von Angestellten des WEG (Hausmeister, Müllbeauftragte, Verwaltungsbeiräte), einschließlich Gehaltszahlungen, Lohnbuchungen und Abführungen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, Meldung an das Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, etc.
Mitwirken bei Wohnungsverkäufen - Was ist ein Wirtschaftsplan und wozu dient er?
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Ein Wirtschaftsplan ist eine Aufstellung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Immobilie. Er ist sozusagen der Haushaltsplan für die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Was sind die rechtlichen Aufgaben des Verwalters?
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Rechtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft
Beachten aller rechtlichen Rahmenbedingungen und Verordnungen (einschließlich AGBs, WEG, BGB, Landesbauverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Heizkostenverordnung, Heizanlagen- und Feueranlagenverordnung)
Verhandlung mit Ämtern und Beschaffung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
Abschluss und Prüfung von Verträgen (Versicherungsverträge, Wartungsverträge)
Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen,
Vertretung bei/mit Anwälten und vor Gericht
Rechtsdienstleistungen nach §5 Rechtsdienstleistungsgesetz
Anwendung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen auf die WEG
Verhandlung und Abschluss von Wartungsverträgen - Was sind die organisatorischen Aufgaben des Verwalters?
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Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern vermieteter Eigentumswohnungen
Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung, einschließlich Terminabstimmung, Tagesordnung, Protokoll
Erstellung von Sitzungsprotokollen und Beschlussniederschriften
Führung von Beschlusssammlungen
Aufstellung und Einhaltung der Hausordnung
Erstellung und Verteilung von Rundschreiben und Aushängen
Beschwerdemanagement
Maßnahmenentwicklung zur Fristenwahrung und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen
Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen - Was sind die Verpflichtungen eines Verwalters?
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Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung. Aufstellen einer Hausordnung sowie deren Durchsetzung. Ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (z.B. Planung von Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen, Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern)
- Welche Pflichten hat der Verwalter einer WEG?
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Führen der Beschlusssammlung. Umsetzung von Beschlüssen. Verwaltung der Finanzen der Wohnungseigentümergemeinschaft (siehe WEG-Eigenkonto). Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums.
- Welche Aufgaben hat ein Verwalter von Eigentumswohnungen?
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Das Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder. Die Hausordnung und die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzusetzen. Für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung der Immobilie zu sorgen.
- Ist ein Verwalter haftbar?
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Der Verwalter haftet gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet der Verwalter also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört oder verspricht.
- Welche Rechte hat der Verwalter?
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Der Verwalter hat gegenüber den Eigentümern vor allem einen Anspruch auf ein Verwalterhonorar. Dieser Anspruch ergibt sich regelmäßig aus dem abzuschließenden Verwaltervertrag. Ist keine Vergütungsregelung getroffen, so gilt zumindest die übliche Vergütung als vereinbart.
- Kann eine WEG ohne Verwalter sein?
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Sofern die WEG über keinen externen Hausverwalter verfügt, kann die Eigentümerversammlung auch vom Verwaltungsbeiratsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter einberufen werden (§ 24 Abs. 3 WEG). Ferner kann die WEG auch einen Wohnungseigentümer zur Einberufung der Eigentümerversammlung durch Beschluss ermächtigen.
- Was passiert wenn man keinen Verwalter hat?
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Hat die Eigentümergemeinschaft keinen Verwalter, kann neben dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats oder dessen Vertreter auch ein Wohnungseigentümer die Eigentümerversammlung einberufen. Das setzt voraus, dass der Wohnungseigentümer dazu durch Beschluss der anderen Eigentümer ermächtigt ist, § 24 Abs. 3 WEG.
- Wer kann der Vertreter eine Verwaltung sein?
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Laut Wohnungseigentumsgesetz wird eine WEG – wenn sie keine Verwalter*in bestellt hat – durch die Wohnungseigentümer*innen gemeinschaftlich vertreten (§ 9b WEGesetz) – und zwar durch alle Eigentümer*innen, ohne Ausnahme.
- Wen vertritt der Verwalter?
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Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten, beim Abschluss eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags aber nur aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümer.
- Was versteht man unter Sondereigentumsverwaltung?
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Die Sondereigentumsverwaltung bezieht sich auf die Verwaltung von Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus, das einer Eigentümergemeinschaft gehört. Im Gegensatz dazu bezieht sich die Mietverwaltung auf ein Mehrfamilienhaus, das einem einzigen Eigentümer gehört.
- Was versteht man unter Mietverwaltung
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Von den Eigentümern wird ein Verwalter bestellt, der die umfassende Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums übernimmt. Dies umfasst die rechtliche, technische und kaufmännische Geschäftsführung im gemeinschaftlichen Interesse aller Wohnungseigentümer.
- Was sind die Aufgaben einer Mietverwaltung?
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Zu den gängigen Aufgaben in der Mietverwaltung gehört zumeist die Verwaltung und das Eintreiben von Mietzahlungen, die laufende Buchhaltung für Wohnungen und gesamte Objekte, das Erstellen von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen sowie die Koordination und Bestellung von Handwerkern bei Sanierungen oder anderen Aufgaben.
- Ist Miteigentum gleich Teileigentum?
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Teileigentum besteht aus dem Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (z.B. Laden, Büro, Garage etc.) und Miteigen- tumsanteilen an dem gemeinschaftlichen Eigentum (Hausflur, Grundstück, Fassa- de, Dach usw.).