

Geldwäscheprävention
Unsere Kooperation hält sich an das Geldwäscherecht. Kein Kooperationspartner beteiligt sich an Geldwäscheaktivitäten. Jeder Mitarbeiter bei jedem Kooperationspartner ist aufgefordert, ungewöhnliche finanzielle Transaktionen, insbesondere unter Einschluss von Barmitteln, die einen Geldwäscheverdacht begründen können, im Zweifel durch die zuständige Finanz- bzw. Rechts- oder Compliance-Abteilung prüfen zu lassen.
Menschen- und Arbeitnehmerrechte Wir respektieren die international anerkannten Menschenrechte, die Würde und die Persönlichkeitsrechte und unterstützen ihre Einhaltung. Wir lehnen jegliche Form der Zwangs- und Kinderarbeit strikt ab. Wir achten das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen im Rahmen geltender Regelungen. Wir verpflichten uns den fairen Arbeitsbedingungen, unter anderem bei Entlohnung, bei der Regelung von Arbeitszeiten und beim Schutz der Privatsphäre