Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung ist dazu da, die Eigentümer einer WEG über den Status zu informieren. Hierbei werden unter anderem Vorhaben beschlossen, die die Instandhaltung der Immobilie betreffen. Ein weiterer Punkt sind Veränderungen, wie z. B. eine neue Technologie in der Energieverarbeitung (neue Heizung, Sonnenenergie etc.).


In der Eigentümerversammlung werden auch die jährlichen Abrechnungen besprochen und deren Einwände behandelt. Der Verwalter wird zudem entlastet, für eine neue Periode gewählt oder auch abgewählt. Das Stimmrecht kann in Form von anteiligen Personen oder anhand von Eigentumsanteilen bestimmt werden.


Neben der jährlichen Eigentümerversammlungen können auch "außerordentliche Eigentümerversammlungen" einberufen werden. Diese finden dort Anwendung, wo eilige Beschlüsse gefasst werden müssen, die bis zur regelmäßig jährlichen Eigentümerversammung keine Zeit mehr haben und eine Dringlichkeit kommunizieren.

Die hybride Eigentümerversammlung

Begleitend zur physischen Eigentümerversammlung vor Ort gibt werden die Anwesenheit, Daten der Stimmanteile, Beschlüsse und Protokolle eigens hierfür entwickelte Software gespeichert.


Teilnehmer, die nicht zur Eigentümerversammlung kommen, können dann am PC, Tablet oder Smartphone daran teilnehmen und Menü geführt Ihr Stimmrecht digital übermitteln, das dann auch in der Versammlung in das Ergebnis einfließt. 


Die Software VULCAVO hält zudem die Beschluss-Sammlung vor, sodass kein Beschluss mehr in Vergessenheit gerät.

Das Protokoll wird dann an CASAVI über eine Software-Schnittstelle übermittelt und von dort an die Eigentümer versendet. Sowohl CASAVI also auch Vulcavo sind DSVGO konform.


Die ONLINE-Eigentümerversammlung (digitale ETV)

Alternativ zur physischen Eigentümerversammlung vor Ort gibt es auch eine digitale Eigentümerversammlung. Hier müssen jedoch einige Dinge berücksichtigt werden.


Eine Übersicht der Voraussetzungen, Abläufe etc. haben wir für Sie in der FAQ bereitgestellt.