
Vermeidung von Interessenkonflikten
Bei uns werden Geschäftsentscheidungen ausschließlich im besten Interesse der Kooperation getroffen. Interessenkonflikte mit anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten der Kooperationspartner, deren Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen sowie mit privaten Belangen einzelner Mitarbeiter sollten schon im Ansatz vermieden werden. Treten sie trotzdem auf, müssen sie offengelegt und unter Beachtung des geltenden Rechts gelöst werden.