Technische Verwaltung
Ein wichtiger Teil der technischen Verwaltungsleistungen ist die vorschriftsmäßige Überprüfung und Instandhaltung der baulichen Anlage sowie der technischen Einrichtungen nach dem Fristenplan.
Hierbei wird auf Wunsch/Beschluss der Eigentümer mit erfahrenen Fachleuten bei der Abwicklung der Maßnahmen zusammengearbeitet (Ausschreibung, Angebotsprüfung, Erstellen des Angebotsspiegels, Ausführungskontrolle, Mängelrügen, Gewährleistung).
Leistungen im Überblick
- Regelmäßige Objektbegehung
- Erstellung von Mängelprotokollen
- Einleitung von Sofortmaßnahmen zur Instandsetzung
in dringenden Fällen
- Erstellung von Beschlussvorlagen zur Genehmigung von
Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen in der
ETV bzw. per Umlaufbeschluss
- Durchführung von Ausschreibungen
- Angebotsprüfungen
- Vergabe von Aufträgen gemäß Vorgaben der
Eigentümergemeinschaft
- Begleitung und Überwachung der Handwerksbetriebe
- Prüfung von Rechnungen
- Reklamationswesen bei Nicht-Übereinstimmung von Rechnungen
mit Angeboten, Materialnachweisen und Stundenbelegen
- Überwachung der Wasserqualität in Verbindung mit dem
Gesundheitsamt
- Bewertung von Gebäudeschäden in Verbindung mit
Immobiliensachverständigen
Gestalten von Verträgen und Prüfung
NEU zum 01.01.2025: Eingangsrechnungen von Gewerbetreibenden werden gemäß gesetzlicher Regelung vom 01.01.2025 an nur noch als E-Rechnung akzeptiert. Postalische Rechnungen hingegen werden nicht mehr verarbeitet. Hieraus können auch keine Rechtsanerkennungen erfolgen.
Die Durchführung von Wartungsleistungen und die ggf. gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen (z. B. Aufzug, Feuerlöscher, Heizung) gerhören zur Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit und der Sicherheit der Bewohner.
Der Abschluss von Wartungsverträgen untermauert die Regelmäßigkeit der technischen Arbeiten sowie die Überwachung . Die Werterhaltung der Anlagen durch Veranlassung und Überwachung der erforderlichen Pflegearbeiten im Außen- und Innenbereich wie Gartenpflege, Winterdienst, Reinigungsarbeiten hat einen nicht zu unterschätzenden Anteil der Instandhaltung.
