Technische Verwaltung

Ein wichtiger Teil der technischen Verwaltungsleistungen ist die vorschriftsmäßige Überprüfung und Instandhaltung der baulichen Anlage sowie der technischen Einrichtungen nach dem Fristenplan.


Hierbei wird auf Wunsch/Beschluss der Eigentümer mit erfahrenen Fachleuten bei der Abwicklung der Maßnahmen zusammengearbeitet (Ausschreibung, Angebotsprüfung, Erstellen des Angebotsspiegels, Ausführungskontrolle, Mängelrügen, Gewährleistung).

Gestalten von Verträgen und Prüfung

NEU zum 01.01.2025: Eingangsrechnungen von Gewerbetreibenden werden gemäß gesetzlicher Regelung vom 01.01.2025 an nur noch als E-Rechnung akzeptiert. Postalische Rechnungen hingegen werden nicht mehr verarbeitet. Hieraus können auch keine Rechtsanerkennungen erfolgen.

Die Durchführung von Wartungsleistungen und die ggf. gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen (z. B. Aufzug, Feuerlöscher, Heizung) gerhören zur Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit und der Sicherheit der Bewohner.


Der Abschluss von Wartungsverträgen untermauert die Regelmäßigkeit der technischen Arbeiten sowie die Überwachung . Die Werterhaltung der Anlagen durch Veranlassung und Überwachung der erforderlichen Pflegearbeiten im Außen- und Innenbereich wie Gartenpflege, Winterdienst, Reinigungsarbeiten hat einen nicht zu unterschätzenden Anteil der Instandhaltung.