
Datenverarbeitung
Unsere IT unter Berücksichtigung der DSVGO und Finanzwirtschaft

- Software zur Verarbeitung von Liegen-schaften und deren Vorgängen.
- Abrechnung der Liegen-schaften (Neben-/Betriebs-Kosten, Hausgeld, Mieten, Steuern etc.)



Nomenklatur der Rechnungsstellung
- Die Rechnung beginnt mit den Zeichen "RE-"
- es folgt "Jahr-Monat"
- Für Liegenschaften fortlaufende Zahl
ab: 1000 - Für externe Rechnungen
ab: 2000
Beispiel: RE-24-01-1234.pdf
NEU zum 01.01.2025: Eingangsrechnungen von Gewerbetreibenden werden gemäß gesetzlicher Regelung vom 01.01.2025 an nur noch als E-Rechnung akzeptiert. Postalische Rechnungen hingegen werden nicht mehr verarbeitet. Hieraus können auch keine Rechtsanerkennungen erfolgen.
Datenverarbeitung in der Eigentümerversammlung
