Datenverarbeitung

Unsere IT unter Berücksichtigung der DSVGO und Finanzwirtschaft

  • Software zur Verarbeitung von Liegen-schaften und deren Vorgängen.
  • Abrechnung der Liegen-schaften (Neben-/Betriebs-Kosten, Hausgeld, Mieten, Steuern etc.)


Nomenklatur der Rechnungsstellung

  1. Die Rechnung beginnt mit den Zeichen "RE-"
  2. es folgt "Jahr-Monat"
  3. Für Liegenschaften fortlaufende Zahl
    ab: 1000
  4. Für externe Rechnungen
    ab: 2000

Beispiel: RE-24-01-1234.pdf



NEU zum 01.01.2025: Eingangsrechnungen von Gewerbetreibenden werden gemäß gesetzlicher Regelung vom 01.01.2025 an nur noch als E-Rechnung akzeptiert. Postalische Rechnungen hingegen werden nicht mehr verarbeitet. Hieraus können auch keine Rechtsanerkennungen erfolgen.

Datenverarbeitung in der Eigentümerversammlung